Wer in der Zahnarztpraxis röntgt, muss ›den Schein haben‹.
Das betrifft:
Alle ZAHs / ZFAs, die noch keine Kenntnisse im Strahlenschutz haben
Alle ZAHs / ZFAs, die den Aktualisierungskurs verpasst haben
Auszubildende, die in Bremen / Bremerhaven zur Schule gehen: Liebe Auszubildende, Sie werden automatisch nach der Zwischenprüfung von der Zahnärztekammer Bremen eingeladen
Auszubildende, die Ihre Prüfung vorziehen wollen. Vorzieher müssen sich selbst rechtzeitig anmelden
MFAs, die in einer zahnärztlichen Praxis arbeiten, können die Kenntnisse im Strahlenschutz hier erwerben (Auszubildende zur MFA müssen bis zur erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung warten).
Liebe Auszubildende, bitte denken Sie daran: Nur mit den erforderlichen Kenntnissen im Strahlenschutz werden Sie zur Abschlussprüfung zugelassen!
Inhalte:
Röntgenphysik
Biologische Wirkungen der Röntgenstrahlen
Die wichtigsten Bestimmungen der Röntgenverordnung z. B. Aufzeichnungspflicht, Strahlenschutz, Qualitätskontroll-Aufnahmen
Dunkelkammerarbeit
Einstellübungen, z. B. intraorale Aufnahme - techniken, Halbwinkel - technik, Rechtwinkeltechnik, exzentrische Projektion.
Wichtig: der Schein muss alle 5 Jahre aktualisiert werden.